Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

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vtec
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Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

Hallo, wahrscheinlich wurde das Thema schon öfter diskutiert, aber aus gegebenem Anlass möchte ich mal Eure Meinung erfragen.

Heute fahre ich auf meiner Hausstrecke in Wien an einer an der roten Ampel stehenden Kolonne vorbei und zwar unter Benützung eines Radfahrstreifens, wobei ich immer ganz brav und leise hinter darauf fahrenden unmotorisierten einspurigen Fahrzeugen hinterherschnurre (ist wahrscheinlich trotzdem nicht ganz legal) ;-)

Auf diese Weise bin ich hinter einer anderen Mopettn hergefahren. Diese stellt sich zwischen Linksabbiegespur und Geradeaus/Rechtsfahrspur auf, die Linksabbiegespur endet etwas eher als die Geradeausspur und deswegen ist neben dem geradeaus gahrenden Fahrzeug und vor den Linksabbiegern massig Platz (aber halt nach der früher endenden Haltelinie), der Radfahrstreifen befindet sich zwischen den beiden Fahrspuren und ist auch eher zu Ende. Der vor mir steht genau neben einem dicken geradeausfahrenden Audi, ich dahinter. Bei Grün fahren wir beide los mit entsprechender Beschleunigung, der Audifahrer betätigt die Hupe, Lichthupe und schimpft gar fürchterlich. An der nächsten Ampel holt er uns ein und macht ein Foto von meinem Nummernschild mit seinem Handy.

Gehts noch?!? OK - das Vorfahren selbst war vielleicht nicht ganz korrekt nach STVO aber was will er mir/uns vorwerfen? Dass wir ihn geschnitten hätten (weil er uns am liebsten aus dem Weg rammen wollte weil wir schneller sind)? Solche Choleriker gehören nicht in den Straßenverkehr. Was soll überhaupt der Tatbestand sein? Wenn ich eine Anzeige bekomme, steht wahrscheinlich Aussage gegen Aussage und es wird kein Ergebnis geben, oder?
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TwinBert
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von TwinBert »

Am Radstreifen darfst Du nicht vorfahren, das könnte er Dir vorwerfen (Beweislage???) , ansonsten würde ich auf eine beleidigte Dosentreiberseele tippen. Hast Du seine Autonummer? Gegenanzeige, wollte er Dich ev. doch schneiden? (Nötigung) ach da würden mir noch Sachen einfallen.....
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Roman
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von Roman »

hello,

sicher darf man am radfahrstreifen fahren, ist ja nicht baulich getrennt. nur durch leitlinie getrennt.........den dürfen alle benutzen.
siehe zb. jörgerstrasse - wennst da mitn großen LKW fährst gehts gar nicht anders..............

meine meinung: der soll schei..n gehen - oder fahren............. aja und ned leise fahren - die sollen einen nur richtig hören...........
LG vom Roman der keinen Leofanten (Cagiva 900 Elefant) mehr hat.........sondern eine PD06 Transalp BJ94
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von scherbee »

Soweit ich weiß, ist das vorfahren an einer stehenden Kolonnen mit einspurigen Fahrzeugen erlaubt. Die gleichzeitige Benutzung eines Rasweges bzw Radstreifens ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig, wird aber, soweit es mir widerfahren ist, toleriert, solange ich niemanden behindere.
Soweit zu meinem Halbwissen...
lg
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

Hm die Autonummer habe ich nicht notiert, ich denke mir, wenn ne Anzeige kommt, dann werde ich meine Situation schon entsprechend erläutern können :stress:

Ich glaub dem Dosenfahrer gings nicht um den Fahrradstreifen, er ist ganz vorne gestanden und hat davon nix mitbekommen, weil neben ihm ist gar keiner mehr (außer es war unser Polizeipräsident am Heimweg in Zivil und achtet auf solche Dinge auch in der Freizeit). Er hatte wahrscheinlich einfach nur Frust (höherer Bankangestellter vielleicht :twisted:) und sein Fahrschulwissen von anno dazumals gibt natürlich nicht her, dass man seit Jahren mit einspurigen Fahrzeugen an stehenden Fahrzeugen vorfahren darf. Man darf einfach nicht schneller als ein fetter Audi sein, denn wozu hat der sonst so viel PS :wheely:
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von TwinBert »

Roman hat geschrieben:sicher darf man am radfahrstreifen fahren, ist ja nicht baulich getrennt. nur durch leitlinie getrennt.........den dürfen alle benutzen.
Falsch, den Radstreifen darfst Du als Motorradfahrer nicht in Längsrichtung befahren. Anders sieht es aus wenn Dein Fahrzeug baulich zu breit ist (LKW z.B.)
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von TwinBert »

Roman hat geschrieben:aja und ned leise fahren - die sollen einen nur richtig hören...........
das ist eine sehr pubertäre Ansicht die ned wirklich zu einem vernünftigen zusammenleben beiträgt.....
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Sulak RD04
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von Sulak RD04 »

Radfahrstreifen: Durch eine Sperrlinie (durchgezogene Linie) vom Fahrstreifen getrennt und nur für Radfahrer
Mehrzweckstreifen: Durch Leitlinie (unterbrochene Linie) vom Fahrstreifen getrennt und darf auch von KFZ mitbenutzt werden, allerdings ohne Radfahrer zu behindern/gefährden.

Vorfahren ist erlaubt, wenn dabei niemand gefährdet wird. Ich ordne mich dann meistens so vor dem ersten Auto ein, dass er über mich drüberfahren müßte, wenn er vor mir weg will. Dann gibt's keine lächerlichen und gefährlichen Beschleunigungsrennen sobald die Ampel auf gelb springt.
Einige Autofahreregos verkraften es halt nicht, wenn sie nicht erster sind. Ist mir nich nur einmal passiert, dass mich Autofahrer aus einer stehenden (!) Kolonne raus durch plötzliches ausscheren abdrängen wollten...
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

TwinBert hat geschrieben:
Roman hat geschrieben:aja und ned leise fahren - die sollen einen nur richtig hören...........
das ist eine sehr pubertäre Ansicht die ned wirklich zu einem vernünftigen zusammenleben beiträgt.....
ich denke Dosenfahrer können einen besser hören als sehen, insoferne ist es nur der Verkehrssicherheit dienlich (obwohl heut hat mich so eine Tante glatt übersehen als ich von rechts kam, hab wahrscheinlich nicht hoch genug gedreht, konnte aber noch rechtzeitig bremsen, weil ich mir schon sowas gedacht hab)
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

Sulak RD04 hat geschrieben:Mehrzweckstreifen: Durch Leitlinie (unterbrochene Linie) vom Fahrstreifen getrennt und darf auch von KFZ mitbenutzt werden, allerdings ohne Radfahrer zu behindern/gefährden.
Ein Mehrzweckstreifen mit aufgemalten Fahrrädern war's und ich hab niemanden gefährdet oder behindert, weil da war niemand auf dem Streifen ;-)
Sulak RD04 hat geschrieben:Ich ordne mich dann meistens so vor dem ersten Auto ein, dass er über mich drüberfahren müßte, wenn er vor mir weg will.
Das mache ich auch öfters, nur war in dem Fall kein Platz, weil schon ein anderer Mopped-Fahrer dort stand. Darf ich mich eigentlich nach der Haltelinie (also drüber Richtung Ampel) aufstellen? Wenn ich vorfahren darf, muss ich mich ja irgendwo weiter vorne aufstellen und da ist Platz meist nurmehr über der Haltelinie.
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

Ich habe in der Zwischenzeit in der ÖAMTC Rechtsabteilung nachgefragt:

Das Befahren des Mehrzweckstreifens ist nur erlaubt, wenn auf der normalen Fahrspur kein Platz zum Fahren ist (sprich für einspurige KFZ jedenfalls nicht erlaubt, für breite LKW wenn sichs nicht anders ausgeht schon oder wenn etwas im Weg steht (Unfall, defektes Fahrzeug etc.)).

Die Haltelinie bei Rotlicht zu überfahren ist ein absolutes Verbot. Nach dem Vorfahren muss man als einspuriges Fahrzeug neben den Autos und noch vor der Haltelinie anhalten. Schaltet die Ampel auf grün, so muss man sich dann einreihen.

Wenn man Erster ist, hat mans mit einem Motorrad natürlich leicht :wheely: . Stehen da schon mehrere Einspurer, speziell Roller und Fahrräder hintereinander, wirds ein Bisschen schwierig, weil viele Autofahrer nicht unbedingt so viel Rücksicht nehmen und keine Freude mit deren Einordnung haben. Diese Situation ist natürlich bekannt und deswegen gab es im November eine Novelle der STVO, wo mehrere Haltelinien angebracht werden können, d.h. die erste gilt für mehrspurige Fahrzeuge, die danach für einspurige Fahrzeuge, die sich dort dann auch nebeneinander aufstellen dürfen. Bis das an den meisten Kreuzungen so aufgemalt ist, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Ich denke mir, das wird auch den Leuten mit Fahrschulwissen von anno dazumals klar machen, dass einspurige Fahrzeuge vorfahren dürfen (und das nicht nur an einer roten Ampel).

Also sollte eine Anzeige kommen, sollte man gegen das Befahren des Mehrzweckstreifens oder das Überfahren der Haltelinie eher nicht Einspruch erheben (da eindeutig verboten), beim "Schneiden" braucht man nur argumentieren, dass man genug Abstand gehalten hat, das wars dann (außer es war wirklich knapp und der/die andere hat das mitgefilmt oder Zeugen, beides war bei mir nicht der Fall).
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von Lions_ »

Also DEFINITIV: Laut STVO -> Das befahren des Fahrradstreifens in Fahrtrichtung ist untersagt. Es ist jedoch erlaubt diesen zu QUEREN um zb in einen Parkplatz einzubiegen.
ALso nein. Du darfst NICHT am Radstreifen vorfahren. Auch wenn es jeder tut ;)
Typischer Fall von "Wo kein Kläger..."

Trotzdem - selbst dort wo ein Kläger muss der Kläger das BEWEISEN.
zwei widersprüchliche Aussagen haben keinen Halt.
Des weiteren - wenn er dich blöd anmacht kannst du mit gutem Recht (auch zumal er in einem Auto sitzt) Angst haben und dann kannst ihn wegen Nötigung dran bekommen ;)
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von Zwergerl »

aber soweit ich das verstanden hab gibts auch mehrzweckstreifen (die man ja befahren darf) und die auch zusätzlich noch mit nem radfahrersymbol beschriftet sind sodas sie für radfahrwege gehalten werden aber auch mehrzweckstreifen sind (durchbrochene linie), zumindest hat mir das der hr. sulak gestern so erklärt, ich hab immer dacht wenn da ein radfahrsymbol is dann is des ein radweg und da darf man ent fahren und aus...

lg Zwergerl
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von scherbee »

http://fahrrad-wien.soup.io/post/153542 ... ckstreifen" onclick="window.open(this.href);return false;

ist ganz gut erklärt, wobwohl das wieder so eine Motorradhasser- und "wir armen Radfahrer"-Seite ist.
lg
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von vtec »

Die Juristin vom ÖAMTC sprach aber auch von einem Mehrzweckstreifen. Aus der STVO:
7a. Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist. 
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Re: Vorfahren an der Ampel (speziell in Wien)

Beitrag von tintifaxx »

Danke MarTwin für den super Beitrag...

Echt interessant... und das Beamtendeutsch is auch der Hammer :mrgreen:
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