Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

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Maennerzimmer
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Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Maennerzimmer »

Für alle, die in den letzten 2 Jahren neues Motorrad angemeldet haben:
https://www.1000ps.at/businessnews-3005 ... und-mopeds
Hundatwassa
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Hundatwassa »

Cool, dann hätte ich das erste Pickerl bei 100tkm gehabt :-D der Varahannes sogar bei 200tkm :-D
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XRVphex
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von XRVphex »

Ist für ein Neumotorrad eh komplett Banane. Zwecks Garantie muss man normal sowieso regelmäßig in die Fachwerkstätte....
So ist so die jährliche Überprüfung trotzdem da. Einzig der Kostenpunkt auf der Rechnung fällt weg.
„Dem Ingeniör ist nichts zu schwör“
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Maennerzimmer
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Maennerzimmer »

Eh klar, dass Service trotzdem fällig ist.
Trotzdem sind 3 x Pickerl ein Kostenpunkt.
Wenn's dir wurscht ist,OK, ich kauf mir was Schönes drum...
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xrvsiro »

Niemand zwingt dich zum service.
Wenn du 100000km fährst und aufs service pfeifst dann hatt 3 jahre niemand geschaut.
Bremsflüssigkeit kann da dchon sehr bescheiden sein!!!
Ich finde diese regelung schlicht dumm.

Firmenwagen fahren oft bis zu 80000km pro jahr.da könnte man 240000km fahren.stell dir mal vor was da alles im argen liegen kann.
Multitool-geht nicht gibts nicht!:-)
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Maennerzimmer
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Maennerzimmer »

Eigenverantwortung?
Ich weiß, ist heutzutage nicht mehr so angesagt... ;-)
Hundatwassa
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Hundatwassa »

Ich finde die Regelung auch komplett unnötig. Gerade beim Motorrad, sollte man oft kontrollieren, das schadet garnicht. Auch wenn man beim Service war, kann es sein, dass der Tausch z.B. der Bremsflüssigkeit vergessen wurde... Da gibt’s viel wichtigere Dinge, die geändert werden sollten...
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mosaic
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von mosaic »

Maennerzimmer hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 19:24 Eigenverantwortung?
Ich weiß, ist heutzutage nicht mehr so angesagt... ;-)
:top:
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xlv600alpler »

Ich verstehs auch nicht ,max 2Jährig wäre ok aber zb.habens ja beim Lkw unter3,5T auch geändert muss mit meinem Doblo Fiskal Neuwagen jedes Jahr das Pickerl machen aber gleiche Auto nur als Pkw Typisiert gilt die 3,2,1 Regel und beim Lkw gibts keinen Überzug von 4 Monaten wenn fällig dann fällig oder bis zu 3 Monten vorher 🙄
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martinbo
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von martinbo »

xrvsiro hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 19:13 Niemand zwingt dich zum service.
Wenn du 100000km fährst und aufs service pfeifst dann hatt 3 jahre niemand geschaut.
Bremsflüssigkeit kann da dchon sehr bescheiden sein!!!
Ich finde diese regelung schlicht dumm.

Firmenwagen fahren oft bis zu 80000km pro jahr.da könnte man 240000km fahren.stell dir mal vor was da alles im argen liegen kann.
so weit kommt kein Fahrzeug (wurscht wieviele Räder), ohne daß da ein Mechaniker Hand angelegt hat. Denk an die Verschleißteile. Welche Bremserei (Scheiben und Beläge) hält länger als im günstigen Fall 70.000 KM. Bei Metall auf Metall steht jedes KFZ. Das ist bei extremen Vielfahrern selbst dann vor dem ersten Pickerltermin, wenn der vorgeschriebene Intervall nur 1 Jahr ist.

Somit - wie schon erwähnt wurde - Eigenverantwortung. Wer ein Fahrzeug lenkt, ist für den Zustand und die Betriebssicherheit verantwortlich.
Gruß, Martin

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sisu
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von sisu »

Das mit der Eigenverantwortung ist so eine Sache..! Viele sind nicht mal so weit, den
Reifenluftdruck zu kontrollieren oder die Kette zu schmieren. Von „spannen“ spreche ich
gar nicht mehr...!
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mosaic
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von mosaic »

Soll Länder geben, da is gar keine periodische Überprüfung vorgeschrieben... :pfeif:
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xrvsiro
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xrvsiro »

Die deppen fahren schon trotz jährlicher überprüfung das ganze jahr mit glatzerte sommerhammerln.

Eigenverantwortung?das kennt heut keiner mehr!
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Just
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Just »

xrvsiro hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 19:13 Niemand zwingt dich zum service.
Wenn du 100000km fährst und aufs service pfeifst dann hatt 3 jahre niemand geschaut.
Bremsflüssigkeit kann da dchon sehr bescheiden sein!!!
Ich finde diese regelung schlicht dumm.

Firmenwagen fahren oft bis zu 80000km pro jahr.da könnte man 240000km fahren.stell dir mal vor was da alles im argen liegen kann.
Bin mir nicht 100%ig sicher - aber für Firmenautos gilt doch weiterhin 1Jahr? Bei Taxis zB ist es sicher so - obs für „normale“ Dienstautos auch gilt...?
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martinbo
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von martinbo »

xrvsiro hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 20:54 Die deppen fahren schon trotz jährlicher überprüfung das ganze jahr mit glatzerte sommerhammerln.

Eigenverantwortung?das kennt heut keiner mehr!
.. es ist Gott sei Dank noch immer jeder für die Konsequenzen seines Handeln verantwortlich. Wenn jemand aus (grober) Fahrlässigkeit Verursacher eines Schadens ist, so ist er dafür haftbar und bestrafbar. Und auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aber solange die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, gering ist und die Strafen niedrig sind, wird es immer genügend Leute geben, die den lockeren Umgang damit weiterpflegen.

Würden jedoch drakonische Strafen drohen, und die Kontrollen engmaschig sein, könnte man schon für die Einhaltung sorgen. Das Pickerlregister ist mittlerweile elektronisch, und es wäre leicht, Fahrzeuge mit abgelaufenen Pickerln zu identifizieren, und theoretisch bis hin zur Aufhebung der Zulassung entsprechende Sanktionen setzen. Allerdings höre ich jetzt schon den Aufschrei, was das für ein Überwachungsstaat sei, würde man solcherart rigoros vorgehen.

Und würde man vermehrt Prüfzüge auf die Strasse schicken, um nicht gesetzeskonforme oder nicht betriebssichere Fahrzeuge herauszufiltern, kann ich den Aufschrei über die Schikaniererei auch schon hören, insbesondere von den Lärmfahrern...
Aber das ist ja was ganz anderes... *Sarkasmus off*
Gruß, Martin

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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von spezi266 »

@martinbo,
was du alles willst.
Wir leben in der EU, und in einem überregulierten Land.
Auf meiner DR650 habe ich seit 2017 keine §57a gemacht.
Ich fahre damit in Marokko, Kirgistan, Tadschikistan, Georgien, Armenien usw.
In diesen Ländern muss ich froh sein, wenn der Unfallgegner überhaupt eine Versicherung hat.
Also warum soll mir der Kiwerer mein Kennzeichen entwenden, dass ich auf meiner XRV (Wechselkennzeichen) mit gültigem Pickerl montiert habe, und die DR steht ja nicht auf öffentlichem Grund. (Vielleicht steht sie gerade in Polen bei meinem Schwager ;-) )
Oft ist es halt echt Sch....
So habe ich bei meinem Russlandschaden, von der Versicherung meines Unfallgegners, der mir hinten in den Hänger geknallt ist (Schaden vom KFZ-Sachverständigen) mit Gutachten auf 17t€ geschätzt, bis heute keinen müden Rubel erhalten.
Du kannst dort die Versicherung klagen, bekommst am Gericht recht, aber es gibt kein Gesetz, dass die Vollstreckung der Zahlung erwirken kann.
Die Sch....versicherung darf nur nicht schreiben, wir zahlen nicht, sondern sie tun einfach nichts.
20170730_141525.JPG
20170730_141617.JPG
Zur falschen Zeit am falschen Ort.
Man muss es sportlich sehen, no risk, no fun.

In Australien ist bei der Standardhaftpflicht auch nur der Personenschaden gedeckt. Materiellen Schaden muss der Verursacher pecken. Du hattest ja so denke ich eine Kasko abgeschlossen. Schon fürs Mietmotorrad wertvoll, wenn was passiert wäre.
Sei net so pingelig. :mrgreen:

LG vom Spezi
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Cats do not go for a walk to get somewhere, but to explore.
Sidney Denham
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martinbo
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von martinbo »

@spezi

du hast mich missverstanden - ich habe nicht gesagt, daß ich das will, sondern nur, daß es durchaus auch so sein könnte, was dann (berechtigtigterweise) zu einem Aufschrei führen würde. Ich wäre selbst Opfer davon, da meine Gatsch-Twin auch seit ein paar Jahren kein Pickerl hat, weil ich im Inland nicht damit unterwegs war.

Also sind wir wieder bei der Selbstverantwortung, jeder ist dafür verantwortlich, die gesetzlichen Prüfungen durchzuführen (oder eben auch nicht), genauso wie die nötigen Wartungen durchzuführen (lassen) - oder bei Nichtbeachtung mit den daraus resultierenden Konsequenzen und Verantwortung zu leben. Und nur weil es ein paar gibt, die das nicht schaffen, nützt es auch nichts, wenn wir den Pickerlintervall auf 1 Jahr lassen, weil - wie wir bereits festgestellt haben - es durchaus möglich ist, in einem Jahr eine höhere KM-Leistung zu absolvieren, als fahrzeugtechnisch ohne Servicearbeiten möglich sind (z.b. Bremserei, Kette, Reifen, etc..) ;-)

Weiters habe ich gesagt, die Exekutive könnte das natürlich mit entsprechendem Einsatz auch mit Prüfzügen härter exekutieren, was aber ebenfalls auf wenig Gegenliebe derer, die hier am lautesten schreien, stoßen dürfte, da dann nicht nur die echten Sicherheitsprobleme aus dem Verkehr gezogen würden, sondern die diversen Fahrzeug-Umbauer/Bastler (Auspuff, Fahrwerke, usw.) ebenfalls mit mehr Problemen rechnen müssten. Wäre dann so, wie es offenbar in D schon teilweise ist.

Also halten wir den Ball flach, und freuen uns, daß wir bei Jungfahrzeugen weniger Überprüfungen zahlen müssen, und der Rest ist und bleibt Eigenverantwortung.

und zur Situation in anderen Ländern - in Peru hat nicht einmal das Vorhandensein der entsprechenden Versicherung ausgereicht. Hätte ich darauf bestanden, wäre die Kosequenz gewesen, daß die Unfallfahrzeuge (beide) vorübergehend beschlagnahmt werden, alternativ konnten erst nach Bar-Regulierung einer per Notariatsakt festgeschreibenen Unfallabwicklung mit Schadenshöhe-Definition beide Unfall-Fahrzeuge Ihre Weiterfahrt aufnehmen.
Gruß, Martin

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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xrvsiro »

Just hat geschrieben: So 1. Mär 2020, 11:23
xrvsiro hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 19:13 Niemand zwingt dich zum service.
Wenn du 100000km fährst und aufs service pfeifst dann hatt 3 jahre niemand geschaut.
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von Just »

Aber da auch nur für pkw Zulassungen - nicht zB LKW zugelassene Caddy‘s/Amaroks/Transporter....
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xrvsiro
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xrvsiro »

Nat.das sind ja lkws und die müssen jetzt schon 4 monate vor lochubg ohne überziehungsrahmen zur57a....kommt aber in den nächsten jahren für alle so
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Re: Neues Begutachtungsintervall gilt auch rückwirkend

Beitrag von xrvsiro »

Ja,das hab ich ja geschrieben?!
Vom 4. Monat vor bis zur lochung musstt überprüfen
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