Schwarmwissen gefragt
- TwinBert
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Schwarmwissen gefragt
Hallo Forum
gibt es hier einen Rechtsanwalt (Verkehrsjuristen) unter uns der mir ev behilflich sein könnte?
Konkret geht es um eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung, allerdings wurde in der Anonymverfügung das falsche Fahrzeug angeführt. Die Wegelagerer sollten einen kleinst-PKW von einem LKW (6m lang und 3m Höhe) schon unterscheiden können denk ich mal.
Bitte keine Vermutungen oder ähnliches , sondern nur echte Unterstützung.
Vielen dank im voraus
LG
gibt es hier einen Rechtsanwalt (Verkehrsjuristen) unter uns der mir ev behilflich sein könnte?
Konkret geht es um eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung, allerdings wurde in der Anonymverfügung das falsche Fahrzeug angeführt. Die Wegelagerer sollten einen kleinst-PKW von einem LKW (6m lang und 3m Höhe) schon unterscheiden können denk ich mal.
Bitte keine Vermutungen oder ähnliches , sondern nur echte Unterstützung.
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- xrvsiro
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Re: Schwarmwissen gefragt
Das fahrzeug muss stimmen,denn du warst ja nicht mit dem andren dort also ist der dir vorgeworfene tatbestand nicht erfüllt.
Hatte eine parkstrafe wurde eingestellt weil honda statt seat stand.
Hatte eine parkstrafe wurde eingestellt weil honda statt seat stand.
Multitool-geht nicht gibts nicht!:-)
- TwinBert
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Re: Schwarmwissen gefragt
Danke, so ähnlich hatte ich es mir auch gedacht. Wie wäre die weitere Vorgehensweise? Im schreiben steht:
Gegen die Anonymverfügung ist KEIN RECHTSMITTEL ZULÄSSIG
Also nicht zahlen, nicht reagieren und abwarten bis die Polizei Wege einleitet? Oder gleich den Anwalt einschalten? Rechtsschutz ist vorhanden
- Sulak RD04
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Re: Schwarmwissen gefragt
Du musst auf die Anzeige warten (Anonymverfügung nicht zahlen) und dagegen kannst du dann vorgehen. Betrifft das ein Wechselkennzeichen?
Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
-
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Re: Schwarmwissen gefragt
Nicht zahlen bis die Strafverfügung kommt und dann Einspruch wegen falscher Angabe.
- TwinBert
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Re: Schwarmwissen gefragt
Ja genau, Wechselkennzeichen. Danke für die InfoSulak RD04 hat geschrieben: ↑Sa 3. Okt 2020, 21:57 Du musst auf die Anzeige warten (Anonymverfügung nicht zahlen) und dagegen kannst du dann vorgehen. Betrifft das ein Wechselkennzeichen?
- TwinBert
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Re: Schwarmwissen gefragt
DankeHundatwassa hat geschrieben: ↑Sa 3. Okt 2020, 22:11 Nicht zahlen bis die Strafverfügung kommt und dann Einspruch wegen falscher Angabe.
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Re: Schwarmwissen gefragt
Aber sei vorbereitet :die Behörde kann durchaus auch Änderungen vornehmen und du zahlst trotzdem.
Das kommt dann auf den jeweiligen Referenten an.
Das kommt dann auf den jeweiligen Referenten an.
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