Annahme, man würde in unserem schönen Land das Originale Federbein gegen das Öhlins HO646 tauschen (und wahrscheinlich die Gabelfedern auch, wenn erforderlich?), welches ohne TÜV-Teilegutachten/ABE kommt.
Welchen Weg müsste man gehen, damit der Einbau legal wird?
Ist das für Otto Normalverbraucher (Name von der Redaktion geändert

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum gibts für das HO645 (XRV) ein Teilegutachten, für das HO646 (CRF) nicht? Woran liegt das?
Danke & LG,
Robert