In D sind die AT´s im Schnitt etwas günstiger als bei uns in A, und der Markt ist deutlich größer, was ja auch an der Ausdehnung dieses Landes liegt.
Also für eine AT ,,gucken" nach Flensburg, vertrödelt man fast 1500km, pro Tour. Daher aufpassen wo das Objekt der Begierde in D steht.
Nun zum Formellen.
Nach Kauf hältst du den deutschen Fahrzeugbrief in Händen, was unserem Typenschein entspricht.
Es empfiehlt sich vorher an einer Landesprüfstelle beim
,,kompetenten" techn. Leiter Erkundigungen einzuholen.
Zuerst wird ein EC-Zertifikat benötigt, welches man z.B. über den TÜV-Hanse nach Löhnung von etwa 60 Euronen erhält.
Die Abgaswerte dieses Gutachtens erfüllen
keine heutige Norm, da es auf die RD04 zurückgreift. Das gilt für alle 750er AT`s, auch für RD07A Modelle.
D.h., das Fahrzeug besitzt keine Abgasregelung. Es muss daher die nächsthöhere Norm erreichen. Bei der AT ist das der Einbau eines ungeregelten Katalysators. So gut so recht, ist von BSM z.B als Einheit mit dem Db-Killer erhältlich.
Aber die Landesprüfstelle möchte natürlich ein Gutachten vom Hersteller, dass das Bauteil für das typisierende Fahrzeug
zuordnungsbar ist.
Von BSM, war dieses Gutachten nicht zu bekommen.
Remus fertigt für die AT ebenfalls Auspuffanlagen, und es kann das Mittelstück (Krümmer zu Topf) mit einem eingeschweißten KAT bestellt werden. Das Zuordnungsbarkeitgutachten (echt ein Unwort) wird nach Absprache mit dem techn. Leiter von Remus mitgeschickt, war zwar mit einer Fgst-Nummer einer Gold Wing

, aber es hat gefunzt. Ein Foto, bei welchem das eingebaute Teil ersichtlich ist, sollte ebenfalls mitgeschickt werden, da erspart man sich dann die erneute Zerlegung in der Landesprüfstelle.
Ist diese Hürde gepackt incl. der §57a Begutachtung (ebenfalls in der Landesprüfstelle), sind so an die 180 Eier fällig, und man erhält eine Einzelgenehmigung.
Als Privatperson erhält man
ein Jahr Veräußerungsverbot, wird eingetragen, und man darf mit dem Originaltopf nicht mehr fahren, sondern nur mehr mit dem eingetragenen z.B. von Remus.
Die deutschen Reifenbindungen werden nicht eingetragen, da es diese in A nicht gibt, wohl aber Dimension, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit.
Nun gehts aber noch nicht mit lautem Hurra zur Anmeldung, sondern erst mal zum
Finanzamt, um die
NOVA, die bei Erstanmeldung eines Fahrzeuges in A Pflicht ist, zu löhnen.
Bei der AT, 750cm3, entspricht dies heißen
13% vom Kaufpreis.
Nachdem der Obulus entrichtet ist, und man die Bestätigung des Fiskus in Händen hält, geht es zur Anmeldestelle, wo man dann auch noch die obligaten 157 Euro für die Anmeldung löhnt. (angeforderte VB der Versicherung nicht vergessen)
Also wie ihr seht gibt es einiges an Hürden.
Die Entscheidung ob in D oder in A gekauft wird, muss schon jeder selbst entscheiden.
Jedenfalls fällt bei den deutschen Modellen das ewige Herumgeeiere um die Drosselung, und was wieder rückgebaut wurde, weg. Sie entsprechen der vollen 60HP Leistung.
LG vom Spezi